Die
fetten Felder
sind Pflichtfelder, die sie ausfüllen müssen.
Persönliche Daten
Anrede
Frau
Herr
Titel
Vorname
Nachname
Geburtstag
Staatsangehörigkeit
Familienstand
ledig
verheiratet
geschieden
verwitwet
keine Angabe
Anzahl Kinder
Behinderung
Kontaktdaten
Strasse und Hausnummer
Adresszusatz
Ort
Postleitzahl
Region
Schleswig-Holstein
Hamburg
Niedersachsen
Bremen
andere Region
Telefon
Handy
Fax
Email
Webseite
Vermittlungsdaten
Vermittlungsgutschein
nicht vorhanden
vorhanden
frühestes Eintrittsdatum
Förderung
Hamburger Modell
U50
Wiedereingliederung
Ausbildungsdaten
Schulabschluss
kein Abschluss
Hauptschule
Realschule
Fachhochschulreife
Abitur
Abgangsnote
abgeschlossene Ausbildung
nein
ja
Ausgeübte Tätigkeit
Ausbildungsberuf
Ausbildungsbetrieb
Note Theorie
Note Praxis
abgeschlossenes Studium
nein
ja
Fachbereich
Studiengang
Studiumabschluss
Bachelor
Diplom
Master
Magister
Staatsexamen
Abschlussnote
Ausbildungsstätte
Fachhochschule
Universität
Arbeitsdaten
Berufserfahrung Job 1
in Jahren
Berufserfahrung Job 2
in Jahren
Qualifikationsdaten
Lebenslauf / Qualifikationen
Fremdsprachen
Führerschein vorhanden
ja
nein
Fahrzeug vorhanden
ja
nein
Wunschdaten
1. Wunschberuf
2. Wunschberuf
Arbeitsumfang
Teilzeit
Vollzeit
Bereitschaft zum Schichtdienst
ja
nein
Wunschort
Wunschland
Deutschland
Dänemark
Deutschland/Dänemark
Kilometerumkreis
Zeitfenster von
Zeitfenster bis
Gehaltsvorstellung
Anmerkungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gegenstand Der/die Bewerber/in beauftragt den Vermittler, ihm/ihr auf der Grundlage des beigefügten Personalbogens und unter Berücksichtigung seiner/ihrer Wünsche nach Möglichkeit einen Arbeitsplatz zu vermitteln. Der/die Bewerber/in versichert die Richtigkeit der im Bewerberbogen aufgenommenen Angaben. Vergütung Der Vermittler hat für die Vermittlung einen Vergütungsanspruch (einschließlich Umsatzsteuer) gegenüber dem/der Auftraggeber/in in Höhe von 2000,- Euro. Dieser Anspruch wird mit dem Vermittlungsgutschein abgegolten. Vermittlungsgutschein Der Vermittlungsgutschein gilt für den Zeitraum von jeweils drei Monaten. Er ist nach einer Arbeitslosigkeit von 8 Wochen in Höhe von 2000,- Euro ausgestellt. Der Vermittlungsgutschein wird dem Vermittler auf Antrag bei der Arbeitsagentur zur Begleichung des Vergütungsanspruches nach sechs Wochen Bestand des von ihm vermittelten Beschäftigungsverhältnisses in Höhe von 1000.- Euro eingelïst, der Restbetrag wird nach einer sechsmonatigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt. Mitwirkungspflichten / Zusendung des Gutscheins Der/die Bewerber/in verpflichtet sich, bei erfolgreicher Vermittlung, dem Vermittler das Original des Vermittlungsgutscheins unverz¨glich zu überreichen. Kommt der/die Bewerber/in dieser Aufforderung nicht nach, so hat der/die Bewerber/in die Kosten für die Vermittlung in voller Höhe des Vermittlungsgutscheins selbst zu tragen. Der/die Bewerber/in ist verpflichtet, an den Vermittlungsbemühungen, z.B. Verfassen und Absenden von Bewerbungsschreiben, Vereinbaren und Wahrnehmen von Vorstellungsgesprächen usw., aktiv mitzuwirken und nach einer Dauer des vermittelten Beschäftigungsverhältnisses den Vermittler auf Nachfrage darüber einen schriftlichen Nachweis zur Verfügung zustellen. Ein Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten berechtigt den Vermittler zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages und verpflichtet der/die Bewerber/in zum Schadensersatz. Zustimmungsvorbehalt der Informationsweitergabe Die Weitergabe der Arbeitsplatzangebote des Vermittlers durch den Bewerber bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermittlers. Der/die Bewerber/in hat den Vermittler schriftlich davon zu unterrichten, sofern ihm/ihr ein Arbeitsplatzangebot bei Nennung schon bekannt war. Annahme nach Ablehnung Nimmt der/die Bewerber/in ein zunächst abgelehntes Arbeitsangebot an, gilt dieses als Vermittlung durch den Vermittler. Annahme nach Kündigung Schließt der/die Bewerber/in nach der Kündigung dieses Vertrages einen Arbeitsvertrag mit einem vom Vermittler vermittelten Arbeitgeber ab, besteht ein diesbezüglicher Vergütungs-. bzw. Aufwendungsersatzanspruch. Informationspflicht Der/die Bewerber/in ist verpflichtet, den Vermittler unverzüglich schriftlich über das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses zu informieren. Der/die Bewerber/in ist ferner verpflichtet, den Vermittler schriftlich zu informieren, sobald er/sie für eine Vermittlung nicht mehr zur Verfügung steht. Datenschutz Der Vermittler darf Daten über zu besetzende Arbeitsplätze und Arbeitssuchende nur erheben und nutzen, soweit dies für die Verrichtung der Vermittlungstätigkeit erforderlich ist. Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Mit dem Eingeben Ihrer Daten über das Internet, erklären Sie sich einverstanden, dass potenzielle Arbeitgeber Ihr Profil einsehen und Kontakt zu Ihnen aufnehmen können. (2) Das Erheben besonderer Arten personenbezogener Daten (§ 3 Abs. 9) ist nur zulässig, soweit 2. der Betroffene nach Maßgabe des § 4a Abs. 3 eingewilligt hat. § 4a Einwilligung (1) Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. Er ist auf den vorgesehenen Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sowie, soweit nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder auf Verlangen, auf die Folgen der Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen. Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist sie besonders hervorzuheben. Unter Bezug des Bundesdatenschutzgesetzes erteile ich die Erlaubnis meine Daten zu speichern und an Arbeitgebern weiterzugeben. Mit dem Eingeben meiner Daten. erlaube ich die Weitergabe meiner Daten an potenziellen Arbeitgeber. Wenn ich meine Daten in die Datenbank eingegeben und gespeichert habe, gilt dies als Erlaubniserteilung.
Durch setzen dieses Hakens erkläre ich, dass ich die AGBs gelesen, verstanden und akzeptiert habe.